In der vergangenen Woche bin ich mal wieder auf einen Zeitungsartikel gestoßen, der sich mit einem Thema beschäftigt, welches mir schon seit langem sauer aufstößt. In diesem ging es um die Kündigung von Lehrkräften vor den Sommerferien. Dabei geht es um solche mit einem befristeten Vertrag. Diese werden vor den Sommerferien entlassen, um dann nach den Ferien wieder eingestellt zu werden – zumeist am selben Arbeitsplatz. Bei nicht wenigen geht das so seit Jahren. Nach dem Motto: Hauptsache kein Geld ausgeben…

Usus in vielen Bundesländern
Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen unerhört. Und damit bin ich nicht alleine. Viele Menschen sind empört, wenn sie von dieser Praxis hören. Man möchte meinen, dass diese gar nicht rechtens ist, aber leider doch. Noch dazu geht es so in vielen Bundesländern zu.
Dabei geht es hierbei um Menschen, die auch ihre Kosten zu tragen haben. Die Miete wird nicht plötzlich weniger, weil der/die Mieter*in während einer gewissen Zeit kein Gehalt mehr bezieht. Dass die Familie eventuell nur von einem Lohn abhängig ist, wird auch nicht berücksichtigt. An all dies wird nicht gedacht. Hauptsache sparen… Und so müssen sich die Betroffenen während der Ferien (immer wieder) arbeitslos melden.
In dem besagten Artikel wird gesagt, dass allgemein schon danach gestrebt wird, „Lehrkräfte dauerhaft zu beschäftigen“ (Wood 2022: 9). Das Problem laut der GEW ist jedoch, wenn die Lehrkräfte immer wieder gestückelte Krankheitsvertretungen übernehmen müssen und/oder „immer wieder an unterschiedlichen Schulen unterjährige Fristverträge erhalten“ (ibid.). Dies wird nämlich vielfach außer Acht gelassen.
Der Mangel an Lehrkräften scheint nicht zu zählen
Mitunter schneiden sich die Bundesländer mit einem derartigen Vorgehen sogar ins eigene Fleisch. Denn man kann sich gut vorstellen, dass hierdurch manche Lehrkräfte auch zum Abwandern in andere Bundesländer motiviert werden. Und dabei wird ja in vielen Regionen händeringend nach Lehrpersonen gesucht. Aber all diese Punkte scheinen nicht zu zählen.
Als Begründung werden „rechtliche Gründe“ angegeben. Laut Peter Albrecht, dem Sprecher der Hamburger Schulbehörde, ist das Problem folgendes: „Wenn der schulische Vertretungsbedarf für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr besteht, können die Sommerferien aus rechtlichen Gründen nicht einbezogen werden – weil in den Sommerferien kein Unterricht erteilt wird, daher auch niemand eingestellt werden kann mit dem Grund der Unterrichtsvertretung“ (ibid.). Bin ich das oder klingt diese Formulierung einfach nur schwammig?
Ein unmögliches Vorgehen
Wer nur für ein Jahr davon betroffen ist, für den mag dieses Vorgehen des Kündigens vor den Sommerferien noch akzeptabel sein. Wer dies jedoch über Jahre hinweg mitmacht, für den kann dies gut und gerne als Schikane erscheinen.
Ich finde, es kann nicht sein, dass Menschen während sechs Wochen keinerlei Gehalt erhalten, weil deren Arbeitsstelle während dieser Zeit geschlossen ist. Schließlich sind sie in dieser Zeit ja nicht freiwillig unbeschäftigt. Die Menschen, die sich diesen Verlust des Gehalts in dieser Zeit nicht leisten können, werden quasi dazu gezwungen, einen weiteren Beruf anzunehmen, um diese Wochen der Arbeitslosigkeit zu überbrücken. Da es sich hierbei aber nur um sechs Wochen handelt, ist es eher unwahrscheinlich, dass man einen ähnlich gut bezahlten Beruf findet, der eine Einstellung für nur ein paar Wochen akzeptiert.
Somit sind sie oftmals dazu gezwungen, sich arbeitslos zu melden und damit auch mit weniger Geld auszukommen. Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass das Arbeitsamt nicht an alle Menschen Geld zahlt. Sollten diese Ersparnisse haben, so kann dies nämlich ein ausschlaggebender Faktor sein, um den Antrag auf Arbeitslosengeld abzulehnen. Lediglich von Vorteil ist die offizielle Anerkennung des Antrags auf Arbeitslosengeld hinsichtlich einer Krankenversicherung. Denn diese wird meines Wissens nach mit vom Amt übernommen.
Abschließend
Zwar wird in dem Artikel nur von Vertretungslehrkräften gesprochen, die vor den Sommerferien entlassen werden, und, dass es sich hierbei im vergangenen Jahr um 290 Pädagogen*innen gehandelt hat. Nichtsdestotrotz erachte ich dieses genannte Vorgehen als unhaltbar. Auch, wenn es Ausnahmen geben mag, die betroffenen Menschen sind allgemein nicht Schuld an dieser Arbeitslosigkeit während der Sommerferien.
Wir hören ja immer wieder, dass angeblich die Kassen der Regierung leer seien. Es sollte aber doch ausreichend Geld für eine so kleine Gruppe von Menschen zur Verfügung stehen, um diesen die unfreiwillige Arbeitslosigkeit während sechs Wochen zu ersparen. Zwar mögen Menschen, die nicht von dieser Situation betroffen sind, dies nur als gerecht erachten, wenn Lehrer*innen wie alle anderen auch die Arbeitslosigkeit beantragen müssen, wenn sie nicht arbeiten. Dennoch finde ich, dass man beides nicht miteinander vergleichen kann. Schließlich können die betroffenen Lehrkräfte in den Sommerferien nicht unterrichten (bis auf Nachhilfe oder ähnliches). Sie sind also gezwungen, sich arbeitslos zu melden.
Mal schauen, ob der steigende Lehrer*innenmangel in Deutschland zu einem Umdenken führen wird. Zu wünschen wäre es den betroffenen Menschen auf jeden Fall.
Literaturverzeichnis:
- Wood, Geneviève (12.07.2022): So schickt die Stadt Lehrer in die Arbeitslosigkeit. Jedes Jahr entlässt Hamburg vor den Sommerferien Lehrkräfte mit befristeten Verträgen – mit Verweis auf „rechtliche Gründe“, in: Hamburger Abendblatt, Nr. 160, S. 9.
Abbildungsverzeichnis:
- Abbildung 1: Foto des Artikels (s.o.)
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