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Es ist sicherlich bereits bekannt, dass es im Bereich des Fremdsprachenunterrichts eine Vielzahl an Möglichkeiten gibt, den Wissensstand zu ermitteln sowie inwiefern die Kompetenzen beherrscht werden. Hier möchte ich dennoch der Komplettierung halber, einen Grundkurs zu Prüfungsformaten geben. Dieser Grundkurs zu Prüfungsformaten ist mitnichten vollständig und ich möchte Fehler keineswegs ausschließen. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass jedes Bundesland seine eigenen Vorgaben und sein individuelles Kerncurriculum hat. Diese können sich ändern, womit meine Angaben mitunter an Aktualität verlieren können.

Mündlich und schriftlich

In der Unter- und Mittelstufe wird allgemein zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen sowie weiteren mündlichen Leistungen unterschieden sowie in der Oberstufe ausschließlich zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen. Allgemein kommen den mündlichen Leistungen prozentual eine bedeutend größere Gewichtung zu. In der Unter- und Mittelstufe kamen dabei stets 40% der schriftlichen, 40% der mündlichen und 20% den weiteren mündlichen Leistungen zu, wozu beispielsweise Vokabel- und Grammatiktests zählen (zusammen zählen die beiden letzteren Noten also 60% der Gesamtnote). Meist dürfen Vokabeltests nicht benotet, aber doch bepunktet werden, was natürlich eigentlich auch einer Note entspricht. In der Oberstufe wurde die mündliche Leistung an den Schulen, an denen ich bisher gearbeitet habe, mit 70% und die schriftliche Leistung mit 30% der Gesamtnote bewertet. 

Kompetenzen

Allgemein müssen in jeder Klassenarbeit zwei Kompetenzen geprüft werden. Diese müssen stets das Schreiben inkludieren. Wenn bereits alle weiteren Kompetenzen (Lesen, Hören und Mediation (= Sprachmittlung)) über das Schuljahr hinweg geprüft worden sind, so kann in der letzten Klassenarbeit auch nur Schreiben verwendet werden. In der Regel kann auch die Mediation allein überprüft werden, da diese auch das Schreiben beinhaltet.

Das Sprechen wird inzwischen in vielen Bundesländern als eine feste Prüfungsform verwendet. Dabei kann die sogenannte „Sprechprüfung“ eine schriftliche Arbeit ersetzen. In der Regel erfolgt pro Fremdsprache alle zwei Jahre eine derartige Sprechprüfung. Dabei wechselten sich die erste und die zweite Fremdsprache in meinen bisherigen Schulen in Deutschland jedes Jahr ab, sodass nicht zwei Sprechprüfungen zur selben Zeit in ein und demselben Jahrgang abgehalten wurden. 

Prüfungsformate können beispielsweise folgende sein:

  • Leseverstehen.
  • Hörverstehen.
  • Schreiben.
    • Hierbei gibt es die verschiedensten Formate: Essay, Summary/Résumé, Brief, E-Mail, Bewerbungsschreiben, … Die Palette an Formaten ist schlicht unendlich. 
  • Zusammenhängendes Sprechen.
  • Teilname an Gesprächen (Interaktion). 
  • Mediation (auch Sprachmittlung genannt).
  • Hierbei gibt es beispielsweise die Möglichkeit mit Broschüren zu arbeiten, aus denen dann die geforderten Inhalte herausgefiltert und beispielsweise in einem Text in der Zielsprache zusammengefasst werden müssen. Auch gibt es die Möglichkeit, die Schüler*innen das Ganze in einen Dialog übertragen zu lassen. Zentral ist hierbei, dass die Schüler*innen nicht wortwörtlich alles übersetzen, sondern mit ihren eigenen Worten die zentralen Informationen herausfiltern sollen. Dies kann auch anhand einiger Fragen geschehen, die anhand des deutschsprachigen Materials beantwortet werden sollen. 
  • Wichtig ist, dass nur von Deutsch nach Englisch gesprachmittelt wird* (andersherum ist es ja auch wenig sinnvoll, da sich wenig erkennen ließe, welches Niveau die Schüler*innen in der Zielsprache besitzen und in welchem Maße die Schüler*innen beispielsweise das neu erlernte Vokabular erlernt haben und beherrschen).
  • Die Mediation muss jedoch nicht grundsätzlich auf einem schriftlichen Dokument basieren. Dies kann auch  auf einem Hördokument geschehen.
  • die interkulturellen Kompetenzen.
  • die inhaltliche Abfrage einer Unterrichtseinheit.

Vokabeln und Grammatik

Neben diesen genannten Formaten besteht auch die Möglichkeit, Vokabel- und Grammatiktests zu verwenden, um das Gelernte zu überprüfen. Um sicherzugehen, dass beides wirklich beherrscht wird, ist es aber oftmals noch sinnvoller, dies in der an die Unterrichtseinheit anknüpfenden Klassenarbeit einzusetzen. In dieser darf die Grammatik und das Vokabular nicht direkt abgefragt werden, jedoch besteht hier die Möglichkeit dies indirekt zu tun.

Dies geschieht anhand der Aufgabenstellung: Wenn ich beispielsweise im Unterricht das Thema „Success and Failure“ behandelt habe und die Schüler*innen dann in der nachfolgenden Arbeit über den Werdegang beispielsweise Bill Gates‘ oder Oprah Winfreys schreiben lasse, so müssen sie notgedrungen, das erlernte Wissen und Vokabular einsetzen. Gleiches gilt für die Verwendung von einer grammatikalischen Form. So kann beispielsweise nach dem Behandeln einer der Zukunftsformen im Englischen im Rahmen der Klassenarbeit eine Schreibaufgabe erscheinen, in derer dann die jeweilige Zeitform zu verwenden ist (wie beim Schreiben eines Berichts über ein Ereignis in der Zukunft). 

Zusammenhängendes Sprechen

Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Präsentationen abzuhalten (zusammenhängendes Sprechen). Dabei kann ebenfalls das neue Vokabular und/oder die neue Grammatik mit eingebunden werden. Diese können anhand von Bewertungsrastern benotet werden. Auch können mündliche Arbeiten eingereicht werden – wie zum Beispiel ein Video Resume oder ein Monolog im Stile von Shakespeare‘s Charakteren. Die Bandbreite ist riesig. Mitunter sollte geschaut werden, ob eine Aufgabe besser direkt vor einer Klasse vorgetragen oder besser als Video oder Audiodokument verfasst werden sollte. Das hängt auch von der Klasse selbst ab. Noch dazu kann ein Video bzw. Audiodokument die Bewertung für die Lehrperson erleichtern, da es mehrmals angeschaut bzw. angehört werden kann.

An Gesprächen teilnehmen

Das Sprechen kann neben dem bloßen Unterrichtsgespräch auch in Form beispielsweise einer Gerichtsverhandlung oder einer Diskussion übergeprüft werden. Das wäre dann die Kompetenz „an Gesprächen teilnehmen“. Hierbei sollte geschaut werden, wie sich das jeweilige Format am idealsten in den Verlauf der Unterrichtseinheit einfügen lässt. Auch sollte berücksichtigt werden, dass allen Schülern*innen die Möglichkeit gegeben werden muss, sich an der Diskussion oder Gerichtsverhandlung zu beteiligen. Hierbei bietet es sich beispielsweise an, zwei Diskussionen/Gerichtsverhandlungen abzuhalten, aber jeweils zu einer anderen Fragestellung, damit sich niemand langweilt. (Dies wäre garantiert dann der Fall, wenn zweimal dasselbe Thema oder dieselbe Fragestellung diskutiert würde.) 

Wie wählt man aus?

Selbstverständlich sollten alle Prüfungsformen geübt werden. Auch sollte geschaut werden, welche Kompetenz pro Unterrichtseinheit beispielsweise idealerweise übergeprüft werden sollte. Hat beispielsweise das Leseverstehen über eine Einheit hinweg besonders viel Verwendung gefunden, so sollte sich dies auch in der sich an die Einheit anschließenden Klassenarbeit bzw. Klausur widerspiegeln. Am besten sollte schon vor Beginn einer Einheit geschaut werden, welches Prüfungsformat am besten verwendet werden sollte, um auch die offiziellen Vorgaben zu respektieren, die besagen, dass alle Kompetenzen über das Schuljahr hinweg mindestens einmal übergeprüft werden müssen. 

Zu guter Letzt muss beachtet werden, dass Prüfungsformate und Methoden sinnvoll eingesetzt werden. Nur weil einem eine Methode oder Prüfungsform gut gefällt, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch für die jeweilige Unterrichtseinheit gut geeignet ist. Denn stets sollte erst der Unterrichtsinhalt festgelegt und genauer betrachtet werden, bevor die Prüfungsform oder Methode ausgewählt wird. („Didaktik vor Methodik.“)

* Es gibt wohl auch Bundesländer, in denen auch von der Zielsprache ins Deutsche gesprachmittelt werden kann. Hierbei steht quasi das Verständnis der Fremdsprache im Vordergrund, da die Schüler*innen im Rahmen dieser Form des Sprachmittelns zunächst das fremdsprachliche Ausgangsdokument verstehen müssen, um auf die gestellten Fragen antworten zu können.

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